Stand: 29. August 2026

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der IT-Concepts.net GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die IT-Concepts.net GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Leistungsvereinbarung. Die IT-Concepts.net GmbH erbringt insbesondere IT-Unterstützung auf Abruf, Wartungs- und Betreuungsleistungen, Projektleistungen, Hosting- und Domainleistungen sowie Lieferungen von Hard- und Software.

(3) Ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Rechte, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Programme und Lizenzen verantwortlich. Er informiert die IT-Concepts.net GmbH unverzüglich über erkennbare Störungen, Sicherheitsvorfälle und Änderungen der Systemumgebung.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach dem vereinbarten Aufwand vergütet werden.

§ 4 Datensicherung und Wiederherstellung

(1) Einrichtung, Überwachung, Prüfung und Wiederherstellung von Datensicherungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der ausdrücklich vereinbart wurde. Eine punktuelle Prüfung einzelner Statusmeldungen oder Protokolle ist kein umfassendes Backup-Monitoring und kein vollständiger Wiederherstellungstest.

(2) Soweit kein gesonderter Backup-Monitoring- oder Managementvertrag besteht, bleibt der Kunde für die regelmäßige Durchführung, Kontrolle und Funktionsprüfung seiner Datensicherungen sowie für geeignete Sicherungsmedien und ausreichende Speicherkapazitäten verantwortlich.

(3) Vor Änderungen an produktiven Systemen hat der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung vorzuhalten, sofern die Erstellung einer solchen Sicherung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

(4) Die Haftung für Datenverluste richtet sich nach § 13 dieser Bedingungen. Bei einer vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Datensicherung ist ein etwaiger Ersatz auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Soweit die IT-Concepts.net GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für seine Weisungen verantwortlich.

(3) Beide Parteien treffen die in ihrem Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

§ 6 Leistungszeiten, Termine und höhere Gewalt

(1) Verbindliche Termine, Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform, insbesondere in einem Service-Level-Agreement. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgen Support- und Wartungsleistungen nach betrieblicher Verfügbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten.

(2) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der IT-Concepts.net GmbH nicht zu vertretende Umstände verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Parteien informieren sich unverzüglich über wesentliche Behinderungen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen auf Abruf werden nach dem vereinbarten Aufwand abgerechnet; sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt der kleinste Abrechnungsblock 15 Minuten.

(2) Pauschal- und Betreuungsleistungen werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme in den vereinbarten Abrechnungsintervallen berechnet.

(3) Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.

II. Besondere Leistungsbereiche

§ 8 IT-Sicherheit, veraltete Systeme und Kundenweisungen

(1) Sicherheits-, Wartungs-, Patch-Management- und Monitoring-Leistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Eine allgemeine Wartungs- oder Supportvereinbarung begründet ohne entsprechende Leistungsbeschreibung keine lückenlose Überwachung sämtlicher Systeme, Protokolle oder Sicherheitsereignisse.

(2) Der Kunde bleibt für angemessene eigene Schutzmaßnahmen verantwortlich, insbesondere für Passwortsicherheit, Benutzer- und Berechtigungsverwaltung, Viren- und Firewall-Schutz, Updates, Datensicherung und Mitarbeitersensibilisierung, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich übertragen wurden.

(3) Der Betrieb nicht mehr unterstützter Hard- oder Software erhöht die Risiken für Sicherheit, Stabilität und Kompatibilität. Entscheidet sich der Kunde trotz eines entsprechenden Hinweises für den Weiterbetrieb oder für eine Weisung, die das Sicherheitsniveau verringert, dokumentiert die IT-Concepts.net GmbH den Hinweis. Die Haftung richtet sich auch in diesen Fällen nach § 13.

§ 9 Fachanwendungen und Leistungen Dritter

(1) Bei Praxismanagementsystemen und anderen Fachanwendungen richtet sich die Verantwortlichkeit für Produktfunktion, Lizenzierung und Herstellerupdates grundsätzlich nach den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hersteller oder Anbieter. Die IT-Concepts.net GmbH schuldet nur die ausdrücklich beauftragten Installations-, Integrations-, Support- oder Koordinationsleistungen.

(2) Für Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit fremder Dienste, Rechenzentren, Telekommunikationsnetze, Software oder Plattformen haftet die IT-Concepts.net GmbH nicht, soweit die Störung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegt. Eigene Auswahl-, Integrations- und Hinweispflichten sowie die Haftung nach § 13 bleiben unberührt.

§ 10 Websites, Hosting und Domains

(1) Umfang und technische Beschaffenheit einer Website oder digitalen Anwendung bestimmen sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Abnahme oder Übergabe. Eine fortlaufende Wartung, Sicherheitsüberwachung, Aktualisierung oder inhaltliche Pflege ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung ist der Kunde nach Übergabe insbesondere für regelmäßige Sicherungen, die Aktualisierung von CMS, Plugins und Themes, die Benutzerverwaltung sowie die rechtliche Prüfung und Aktualisierung seiner Inhalte verantwortlich.

(3) Werden Hosting-, Domain- oder E-Mail-Ressourcen über Drittanbieter bereitgestellt, gelten ergänzend deren technische und vertragliche Bedingungen. Eine garantierte Verfügbarkeit besteht nur im Rahmen eines ausdrücklich vereinbarten Service-Level-Agreements.

(4) Bei Sicherheitsvorfällen oder Providersperrungen erfolgt eine Bereinigung oder Wiederherstellung nur im vereinbarten Leistungsumfang, andernfalls aufgrund eines gesonderten Auftrags nach Aufwand.

§ 11 Nutzungsrechte an digitalen Leistungen

(1) An individuell erstellten Websites, Skripten, Layouts, Designs, Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde die im jeweiligen Vertrag bestimmten Nutzungsrechte.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung eingeräumt. Bis dahin ist eine Nutzung nur im zur Prüfung und Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang gestattet.

(3) Rechte an Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Schriften, Bildern und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 12 Hardware und Softwarelizenzen

(1) Bei der Lieferung neuer Hardware an Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Für gebrauchte Hardware sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde. Die Ausnahmen nach § 13 bleiben unberührt.

(2) Kaufleute haben die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB zu beachten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Normale Abnutzung und Verschleiß stellen keinen Mangel dar.

(3) Bei Lizenzen von Drittanbietern gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des Herstellers. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer bei Gefahrübergang mangelhaften oder rechtlich nicht nutzbaren Lizenz werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Haftung richtet sich nach § 13.

III. Haftung und Schlussbestimmungen

§ 13 Haftung

(1) Die IT-Concepts.net GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IT-Concepts.net GmbH und für sämtliche Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Bedingungen.

(4) Für Schäden, die ausschließlich auf einer vom Kunden trotz dokumentierten Hinweises verlangten unsicheren Konfiguration, auf vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Schutzmaßnahmen oder auf nicht bereitgestellten Mitwirkungen beruhen, haftet die IT-Concepts.net GmbH nicht. Dies gilt nicht, soweit ein eigenes Mitverschulden der IT-Concepts.net GmbH für den Schaden ursächlich war.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 15 Recht, Gerichtsstand und Schlussregelungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Braunschweig. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Verbraucherstreitbeilegung

Die IT-Concepts.net GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.