Stand: 10. Februar 2026

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der IT-Concepts.net GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die IT-Concepts.net GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.

(4) Für Leistungen unter der Produktbezeichnung „Dentanio“ gelten vorrangig die gesonderten Dentanio-AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Für Hardware, klassische IT-Betreuung und sonstige nicht als Dentanio-Leistung bezeichnete Positionen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Enthält ein Auftrag beide Leistungsbereiche, werden die Bedingungen positionsbezogen angewendet.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige gleichartige Lieferungen und Leistungen, sofern sie in die Geschäftsbeziehung wirksam einbezogen wurden und für das jeweilige Geschäft nichts Abweichendes vereinbart wird. Maßgeblich ist die bei dem jeweiligen Vertragsschluss einbezogene Fassung.

§ 2 Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss

(1) Angebote, Kostenschätzungen sowie Angaben zu Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten der IT-Concepts.net GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern das jeweilige Dokument nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

(2) Eine Bestellung des Kunden auf Grundlage eines Angebots setzt voraus, dass der Kunde das Angebot unverändert und eigenhändig unterschrieben an die IT-Concepts.net GmbH zurückübermittelt. Die Übermittlung kann im Original oder als vollständige Scan- oder PDF-Kopie erfolgen. Mündliche Erklärungen, telefonische Absprachen, Nachrichten über Messenger-Dienste, Terminabstimmungen oder sonstige formlose Äußerungen stellen keine Bestellung dar.

(3) Das unterschriebene Angebot stellt ausschließlich einen verbindlichen Antrag des Kunden auf Abschluss des darin bezeichneten Vertrags dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die IT-Concepts.net GmbH nach Prüfung von Preis, Verfügbarkeit und Liefermöglichkeit die angenommenen Positionen durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich bestätigt. Der Eingang einer Bestellung, Beschaffungsanfragen, Reservierungen, technische Vorbereitungen oder Schweigen stellen keine Annahme dar.

(4) Ergänzungen, Einschränkungen, Bedingungen oder sonstige Änderungen des Kunden gelten als neuer Antrag und bedürfen einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung der IT-Concepts.net GmbH.

(5) Nach Ablauf einer im Angebot genannten Gültigkeitsfrist besteht kein Anspruch auf Vertragsschluss, Lieferung, Leistung oder Beibehaltung der angebotenen Preise. Eine danach eingehende Bestellung bedarf stets einer neuen Prüfung und Auftragsbestätigung.

(6) Werden ausnahmsweise einzelne, wirtschaftlich selbständige Angebotspositionen vor einer vollständigen Auftragsbestätigung geliefert oder ausgeführt, kommt ein Vertrag ausschließlich über die in der zugehörigen Liefer- oder Leistungsdokumentation konkret bezeichneten und tatsächlich ausgeführten Positionen zustande. Die Teillieferung, Ausführung oder Abrechnung einzelner Positionen stellt keine Annahme weiterer Angebotspositionen oder des gesamten ursprünglichen Angebots dar.

(7) Für Leistungen innerhalb eines bereits bestehenden Rahmen-, Wartungs- oder Betreuungsvertrags gelten die dort ausdrücklich vereinbarten Abruf- und Bestellwege. Dentanio-Verträge können außerdem über einen von der IT-Concepts.net GmbH hierfür ausdrücklich vorgesehenen elektronischen Bestellprozess abgeschlossen werden.

§ 2a Leistungsumfang und Leistungstyp

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Leistungsvereinbarung. Die IT-Concepts.net GmbH erbringt insbesondere IT-Unterstützung auf Abruf, Wartungs- und Betreuungsleistungen, Projektleistungen, Hosting- und Domainleistungen sowie Lieferungen von Hard- und Software.

(2) Ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten, Systemänderungen und Verantwortungsbereiche des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Rechte, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Programme und Lizenzen verantwortlich. Er informiert die IT-Concepts.net GmbH unverzüglich über erkennbare Störungen, Sicherheitsvorfälle und Änderungen der Systemumgebung.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach dem vereinbarten Aufwand vergütet werden.

(4) Der Kunde informiert die IT-Concepts.net GmbH vor der Installation oder Einführung zusätzlicher Software, Cloud-Dienste, Schnittstellen, Serverdienste oder sonstiger IT-Systeme, wenn diese die betreute IT-Infrastruktur, deren Stabilität, Sicherheit, Datenschutz oder Kompatibilität beeinflussen können.

(5) Änderungen an Systemkonfigurationen, Benutzerrechten, Netzwerkeinstellungen, Sicherheitsrichtlinien oder installierter Software, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige Abstimmung vornimmt, erfolgen in dessen Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für hierdurch verursachte Funktionsstörungen, Systeminstabilitäten, Sicherheits- oder Datenschutzrisiken, Inkompatibilitäten und Datenverluste. Hierdurch erforderliche Analyse-, Wiederherstellungs- oder Anpassungsleistungen können nach Aufwand berechnet werden. Die Haftung der IT-Concepts.net GmbH richtet sich auch in diesen Fällen nach § 13.

(6) Bereitgestellte Administrator-, System- und Konfigurationszugänge sind vom Kunden gegen unbefugte Nutzung zu schützen und dürfen nur entsprechend der vereinbarten Berechtigungen verwendet werden. Der Kunde informiert die IT-Concepts.net GmbH unverzüglich über einen Verlust, eine unberechtigte Offenlegung oder einen Missbrauch solcher Zugangsdaten.

(7) Der Betrieb eigener Softwarelösungen, Plattformen, Cloud-Dienste oder digitaler Produkte des Kunden gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde solche Leistungen Dritten anbietet oder hierbei personenbezogene Daten Dritter verarbeitet.

(8) Der Kunde bleibt für die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen seiner eigenen Anwendungen, Plattformen und fachlichen Prozesse verantwortlich, insbesondere für datenschutz-, berufs-, medizinprodukte- und sonstige fachrechtliche Vorgaben. Die Verantwortlichkeit der IT-Concepts.net GmbH für ausdrücklich übernommene Leistungen bleibt unberührt.

(9) Eine Verpflichtung, vom Kunden oder von Dritten installierte oder betriebene Systeme oder die gesamte IT-Nutzung des Kunden eigenständig oder fortlaufend auf Sicherheits-, Datenschutz-, Kompatibilitäts-, Rechts- oder sonstige Compliance-Risiken zu untersuchen, zu bewerten oder zu überwachen, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine punktuelle Kenntnisnahme oder Unterstützung begründet keine dauerhafte Prüfungs-, Audit- oder Überwachungspflicht.

§ 4 Datensicherung und Wiederherstellung

(1) Einrichtung, Überwachung, Prüfung und Wiederherstellung von Datensicherungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der ausdrücklich vereinbart wurde. Eine punktuelle Prüfung einzelner Statusmeldungen oder Protokolle ist kein umfassendes Backup-Monitoring und kein vollständiger Wiederherstellungstest.

(2) Soweit kein gesonderter Backup-Monitoring- oder Managementvertrag besteht, bleibt der Kunde für die regelmäßige Durchführung, Kontrolle und Funktionsprüfung seiner Datensicherungen sowie für geeignete Sicherungsmedien und ausreichende Speicherkapazitäten verantwortlich.

(3) Vor Änderungen an produktiven Systemen hat der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung vorzuhalten, sofern die Erstellung einer solchen Sicherung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

(4) Die Haftung für Datenverluste richtet sich nach § 13 dieser Bedingungen. Bei einer vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Datensicherung ist ein etwaiger Ersatz auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Ohne ausdrückliche Beauftragung schuldet die IT-Concepts.net GmbH weder die Prüfung bestehender Sicherungskonzepte, Backup-Infrastrukturen oder Speicherorte auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung und Wiederherstellbarkeit noch die fortlaufende Kontrolle von Backup-Protokollen, Sicherungsjobs, Speicherkapazitäten, Datenträgerzuständen, Anschlüssen, Wechselintervallen oder Fehlermeldungen.

(6) Vom Kunden bereitgestellte Sicherungsmedien und Speicherziele müssen geeignet, funktionsfähig, richtig angeschlossen, ausreichend dimensioniert und entsprechend dem Sicherungskonzept gewartet oder gewechselt werden. Folgen defekter, falsch angeschlossener, unzureichend dimensionierter oder nicht ordnungsgemäß gewechselter Medien fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden, soweit er dies zu vertreten hat. § 13 bleibt unberührt.

§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Soweit die IT-Concepts.net GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für seine Weisungen verantwortlich.

(3) Beide Parteien treffen die in ihrem Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

§ 6 Leistungszeiten, Termine und höhere Gewalt

(1) Verbindliche Termine, Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform, insbesondere in einem Service-Level-Agreement. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgen Support- und Wartungsleistungen nach betrieblicher Verfügbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten.

(2) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der IT-Concepts.net GmbH nicht zu vertretende Umstände verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Parteien informieren sich unverzüglich über wesentliche Behinderungen.

(4) Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten besteht ohne ausdrücklich vereinbarten Bereitschafts-, Notfall- oder Service-Level-Vertrag kein Anspruch auf sofortige Reaktion, Entstörung oder Wiederherstellung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen auf Abruf werden nach dem vereinbarten Aufwand abgerechnet; sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt der kleinste Abrechnungsblock 15 Minuten.

(2) Pauschal- und Betreuungsleistungen werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme in den vereinbarten Abrechnungsintervallen berechnet.

(3) Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.

II. Besondere Leistungsbereiche

§ 8 IT-Sicherheit, veraltete Systeme, Monitoring und Kundenweisungen

(1) Sicherheits-, Wartungs-, Patch-Management- und Monitoring-Leistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Eine allgemeine Wartungs- oder Supportvereinbarung begründet ohne entsprechende Leistungsbeschreibung keine lückenlose Überwachung sämtlicher Systeme, Protokolle oder Sicherheitsereignisse.

(2) Der Kunde bleibt für angemessene eigene Schutzmaßnahmen verantwortlich, insbesondere für Passwortsicherheit, Benutzer- und Berechtigungsverwaltung, Viren- und Firewall-Schutz, Updates, Datensicherung und Mitarbeitersensibilisierung, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich übertragen wurden.

(3) Der Betrieb nicht mehr unterstützter Hard- oder Software erhöht die Risiken für Sicherheit, Stabilität, Kompatibilität und Verfügbarkeit. Entscheidet sich der Kunde trotz eines entsprechenden Hinweises für den Weiterbetrieb oder für eine Weisung, die das Sicherheitsniveau verringert, dokumentiert die IT-Concepts.net GmbH den Hinweis. Zusätzliche Absicherungs-, Analyse-, Migrations-, Anpassungs- oder Unterstützungsmaßnahmen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und können nach Aufwand berechnet werden. Ein bestimmtes Sicherheits-, Kompatibilitäts- oder Verfügbarkeitsergebnis wird für solche Systeme nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftung richtet sich auch in diesen Fällen nach § 13.

(4) Eine Verpflichtung zur fortlaufenden Auswertung von Systemereignissen, Ereignisprotokollen, Logdateien, Hardwarezuständen, Speicherkapazitäten oder Stromversorgungen besteht nur, wenn eine solche Überwachung ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine entsprechende Vereinbarung können Ereignisse unbemerkt bleiben, die nur durch eine kontinuierliche Überwachung erkennbar wären.

(5) Technische Schutzmaßnahmen können Cyberangriffe, Schadsoftware, Ransomware, Denial-of-Service-Angriffe, Social Engineering, Phishing oder sonstige unbefugte Zugriffe nicht vollständig verhindern. Die IT-Concepts.net GmbH schuldet die vereinbarten Schutzmaßnahmen mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt, jedoch keinen von jedem Angriff freien Betrieb. Die Haftung richtet sich nach § 13.

(6) Der Kunde hat seine Beschäftigten und Beauftragten zu einem sicheren Umgang mit Zugangsdaten, E-Mails und IT-Systemen anzuhalten. Schäden, die ausschließlich durch vom Kunden zu vertretende Fehlbedienung, Passwortweitergabe, unzureichende Berechtigungsverwaltung oder Missachtung dokumentierter Sicherheitshinweise entstehen, fallen in seinen Verantwortungsbereich. Ein Mitverschulden oder eine Pflichtverletzung der IT-Concepts.net GmbH wird nach den gesetzlichen Vorschriften und § 13 berücksichtigt.

(7) Geeignete Stromversorgung, Überspannungsschutz und unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie die Wartung kundeneigener Hardware gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden. Dies gilt insbesondere für Folgen von Stromausfällen, Spannungsschwankungen, fehlenden oder unzureichenden USV-Systemen, Defekten kundeneigener Hardware und Ausfällen von Massenspeichern. Eine Überwachung entsprechender Komponenten wird nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Die Haftung für von der IT-Concepts.net GmbH zu vertretende Pflichtverletzungen richtet sich nach § 13.

(8) Verlangt der Kunde nach dokumentiertem Hinweis eine Konfiguration oder Maßnahme, die das Sicherheitsniveau objektiv verringert, erfolgt deren Umsetzung nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden, soweit sie rechtlich und fachlich vertretbar ist. Die IT-Concepts.net GmbH darf die Umsetzung ablehnen, wenn überwiegende Sicherheits-, Datenschutz- oder sonstige rechtliche Gründe entgegenstehen.

(9) Eine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, dass Systeme, Konfigurationen oder Maßnahmen jederzeit sämtliche Empfehlungen staatlicher Stellen, insbesondere des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), oder sämtliche nicht ausdrücklich vereinbarten Branchenstandards erfüllen, besteht nicht. Ausdrücklich übernommene Leistungspflichten und zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.

(10) Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Sicherheitsanalysen und zusätzliche Schutzmaßnahmen können gesondert beauftragt und nach dem vereinbarten Aufwand vergütet werden. Ohne eine solche Beauftragung besteht keine Pflicht zu ihrer Umsetzung.

§ 9 Fachanwendungen und Leistungen Dritter

(1) Bei Praxismanagementsystemen und anderen Fachanwendungen richtet sich die Verantwortlichkeit für Produktfunktion, Lizenzierung und Herstellerupdates grundsätzlich nach den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hersteller oder Anbieter. Die IT-Concepts.net GmbH schuldet nur die ausdrücklich beauftragten Installations-, Integrations-, Support- oder Koordinationsleistungen.

(2) Für Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit fremder Dienste, Rechenzentren, Telekommunikationsnetze, Software oder Plattformen haftet die IT-Concepts.net GmbH nicht, soweit die Störung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegt. Eigene Auswahl-, Integrations- und Hinweispflichten sowie die Haftung nach § 13 bleiben unberührt.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, meldet und koordiniert der Kunde Störungen, Lizenzthemen und gewünschte Aktualisierungen rechtzeitig gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Anbieter. Unterstützungs- und Koordinationsleistungen der IT-Concepts.net GmbH können nach Aufwand berechnet werden.

§ 10 Websites, Hosting, Domains und kundeneigene Plattformen

(1) Umfang und technische Beschaffenheit einer Website oder digitalen Anwendung bestimmen sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Abnahme oder Übergabe. Eine fortlaufende Wartung, Sicherheitsüberwachung, Aktualisierung oder inhaltliche Pflege ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung ist der Kunde nach Übergabe insbesondere für regelmäßige Sicherungen der Website einschließlich Dateien und Datenbanken, die Aktualisierung von CMS, Plugins und Themes, die Benutzerverwaltung sowie die rechtliche Prüfung und Aktualisierung seiner Inhalte verantwortlich.

(3) Werden Hosting-, Domain- oder E-Mail-Ressourcen über Drittanbieter bereitgestellt, gelten ergänzend deren technische und vertragliche Bedingungen. Eine garantierte Verfügbarkeit besteht nur im Rahmen eines ausdrücklich vereinbarten Service-Level-Agreements.

(4) Bei Sicherheitsvorfällen oder Providersperrungen erfolgt eine Bereinigung oder Wiederherstellung nur im vereinbarten Leistungsumfang, andernfalls aufgrund eines gesonderten Auftrags nach Aufwand.

(5) Ohne ausdrücklich vereinbarte Monitoring-Leistung besteht keine Pflicht, die Erreichbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit einer Website oder Hosting-Umgebung fortlaufend zu überwachen oder Ausfälle, Schadsoftware, Manipulationen und Providersperrungen automatisch zu erkennen und zu melden.

(6) Ausfälle, Leistungseinschränkungen, Wartungsmaßnahmen und Sperrungen eines Hosting- oder Infrastrukturproviders liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der IT-Concepts.net GmbH, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Die Unterstützung bei Analyse, Bereinigung und Wiederherstellung erfolgt im vereinbarten Umfang, andernfalls aufgrund eines gesonderten Auftrags. Die Haftung richtet sich nach § 13.

(7) Betreibt der Kunde eigene Plattformen, Online-Dienste oder Anwendungen für Dritte, bleiben deren Betrieb, Inhalte, rechtliche Zulässigkeit, Datenschutzkonformität und fachliche Anforderungen im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit nicht ausdrücklich einzelne Aufgaben auf die IT-Concepts.net GmbH übertragen wurden.

(8) Für wirtschaftliche Folgen einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit, Leistungseinschränkung oder Providersperrung, insbesondere Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Rankingverluste sowie Image- oder Reputationsschäden, gilt ausschließlich § 13. Ohne ausdrücklich vereinbartes Service-Level-Agreement wird kein bestimmter Verfügbarkeits-, Umsatz-, Ranking- oder Wiederherstellungserfolg geschuldet.

§ 10a E-Mail-Dienste und Sicherheit im Zahlungsverkehr

(1) Bei E-Mail-, Domain- und Hostingdiensten schützt der Kunde Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und nutzt verfügbare, angemessene Sicherheitsfunktionen, insbesondere Mehrfaktor-Authentifizierung, soweit diese für den jeweiligen Dienst bereitstehen.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass E-Mail-Kommunikation durch Phishing, Social Engineering, Identitätstäuschung oder Manipulation von Nachrichten angegriffen werden kann. Änderungen von Kontodaten oder ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen sind vor einer Zahlung über einen unabhängigen, bereits bekannten Kommunikationsweg zu verifizieren.

(3) Für Zahlungen oder sonstige Vermögensverfügungen, die der Kunde allein aufgrund einer manipulierten oder gefälschten Kommunikation vornimmt, haftet die IT-Concepts.net GmbH nicht, soweit sie den zugrunde liegenden Sicherheitsvorfall nicht zu vertreten hat. Vereinbarte Sicherheitsleistungen und die Haftung nach § 13 bleiben unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte an digitalen Leistungen

(1) An individuell erstellten Websites, Skripten, Layouts, Designs, Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde die im jeweiligen Vertrag bestimmten Nutzungsrechte.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung eingeräumt. Bis dahin ist eine Nutzung nur im zur Prüfung und Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang gestattet.

(3) Rechte an Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Schriften, Bildern und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Vor Einräumung der Nutzungsrechte nach Absatz 2 darf der Kunde die betreffenden Arbeitsergebnisse über den dort gestatteten Prüfungs- und Vertragsdurchführungszweck hinaus weder produktiv nutzen noch bearbeiten, vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug kann die IT-Concepts.net GmbH eine darüber hinausgehende unberechtigte Nutzung untersagen und ihre gesetzlichen Schutzrechte geltend machen; der Zugang des Kunden zu seinen eigenen Daten und Inhalten bleibt unberührt.

§ 12 Hardware, Softwarelizenzen und Eigentumsvorbehalt

(1) Bei der Lieferung neuer Hardware an Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Für gebrauchte Hardware sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde. Die Ausnahmen nach § 13 sowie § 444 BGB bleiben unberührt.

(2) Kaufleute haben die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB zu beachten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Normale Abnutzung und Verschleiß stellen keinen Mangel dar.

(3) Bei Lizenzen von Drittanbietern gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des Herstellers. Aktivierung, fortdauernde Aktivierbarkeit, Updates, Support und der Fortbestand anbieterseitiger Dienste können von technischen Systemen, Bedingungen und Entscheidungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters abhängen und werden von der IT-Concepts.net GmbH nur garantiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde prüft die Eignung des Lizenzmodells für seinen konkreten Einsatzzweck, soweit eine entsprechende Lizenzberatung nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer bei Gefahrübergang mangelhaften oder rechtlich nicht nutzbaren Lizenz sowie ausdrücklich übernommene Beratungs- und Auswahlpflichten werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Haftung richtet sich nach § 13.

(4) Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der auf die jeweilige Lieferung entfallenden Vergütung Eigentum der IT-Concepts.net GmbH. Nutzungsrechte an Software und digitalen Arbeitsergebnissen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen und § 11.

(5) Technische Angaben, Abbildungen, Maße und Leistungsdaten von Herstellern dienen grundsätzlich der Produktbeschreibung. Eine selbständige Garantie, Beschaffenheitsgarantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos durch die IT-Concepts.net GmbH liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurde. Vereinbarte Beschaffenheiten und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(6) Vor dem Eigentumsübergang darf der Kunde Vorbehaltsware ohne vorherige Zustimmung der IT-Concepts.net GmbH weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter sind der IT-Concepts.net GmbH unverzüglich mitzuteilen.

III. Haftung und Schlussbestimmungen

§ 13 Haftung

(1) Die IT-Concepts.net GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IT-Concepts.net GmbH und für sämtliche Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Bedingungen.

(4) Für Schäden, die ausschließlich auf einer vom Kunden trotz dokumentierten Hinweises verlangten unsicheren Konfiguration, auf vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Schutzmaßnahmen oder auf nicht bereitgestellten Mitwirkungen beruhen, haftet die IT-Concepts.net GmbH nicht. Dies gilt nicht, soweit ein eigenes Mitverschulden der IT-Concepts.net GmbH für den Schaden ursächlich war.

(5) Die in diesen Bedingungen genannten Verantwortungsbereiche des Kunden und Leistungsbegrenzungen lassen gesetzlich zwingende Ansprüche sowie die Haftung der IT-Concepts.net GmbH für eigene Pflichtverletzungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 15 Recht, Gerichtsstand und Schlussregelungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Braunschweig. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Verbraucherstreitbeilegung

Die IT-Concepts.net GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.